Leben im Alltag

Pflegegrad bei Herzschwäche beantragen: So gehen Sie vor

Schritt für Schritt zum Pflegegrad: Antrag bei der Pflegekasse, Vorbereitung auf die Begutachtung, Pflegetagebuch, typische Stolpersteine bei Herzschwäche und Widerspruch.

Eine fortgeschrittene Herzschwäche kann den Alltag stark einschränken. Treppensteigen, Duschen, Einkaufen oder Haushalt werden mühsam, manche Betroffene brauchen Hilfe beim Anziehen oder beim Richten der Medikamente. Dann kann ein Pflegegrad Unterstützung eröffnen, zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel oder Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Diese Seite erklärt, wie Sie vorgehen. Gesetzliche Beträge und Fristen ändern sich gelegentlich. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse. Weitere Alltagsthemen finden Sie unter Leben mit Herzschwäche.

Wer Anspruch hat

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit hat und deshalb Hilfe durch andere braucht. Das muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Es kommt nicht auf die Diagnose an, sondern darauf, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Eine Herzschwäche allein begründet also noch keinen Pflegegrad, ihre Folgen im Alltag aber sehr wohl.

Die sechs Lebensbereiche der Begutachtung

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig Sie in sechs Bereichen sind:

  1. Mobilität: zum Beispiel Treppensteigen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung
  2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten: etwa Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zum Beispiel Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe
  4. Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamente, Messungen wie Wiegen und Blutdruck, Arztbesuche, Therapien
  6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte pflegen

Aus der Bewertung ergeben sich Punkte, die zu einem der fünf Pflegegrade führen. Bei Herzschwäche sind oft die Bereiche Mobilität, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen wichtig. Denken Sie daran, dass auch tägliches Wiegen, das Richten der Tabletten und häufige Arzttermine zählen.

Schritt für Schritt zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf oder ein kurzer Brief reicht für den Antrag. Das Antragsdatum zählt für den Leistungsbeginn.
  2. Formular ausfüllen: Die Kasse schickt Ihnen ein Formular. Geben Sie an, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen durch einen Pflegedienst oder eine Kombination wünschen.
  3. Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Entlassungsberichte, Medikationsplan, Liste der Hilfsmittel.
  4. Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei Sie Hilfe brauchen und wie lange es dauert.
  5. Begutachtung: Gesetzlich Versicherte werden vom Medizinischen Dienst begutachtet, Privatversicherte von einem von der Versicherung beauftragten Dienst. Meist findet der Termin bei Ihnen zu Hause statt.
  6. Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens. Für die Bearbeitung gibt es gesetzliche Fristen.

Gut vorbereitet in die Begutachtung

  • Schildern Sie einen typischen, eher schlechten Tag, nicht Ihren besten. Viele Menschen mit Herzschwäche haben gute und schlechte Tage.
  • Beschreiben Sie konkret, wann Atemnot und Erschöpfung auftreten, etwa beim Duschen oder nach wenigen Treppenstufen.
  • Erwähnen Sie nächtliche Toilettengänge, Sturzgefahr und Schwindel.
  • Zeigen Sie Ihr Gewichts- und Blutdrucktagebuch, etwa aus dem Patiententagebuch, und erklären Sie, wer die Werte misst und notiert.
  • Bitten Sie eine Vertrauensperson, dabei zu sein und zu ergänzen.

Häufige Stolpersteine bei Herzschwäche

Atemnot und Erschöpfung sind von außen schwer zu sehen. Wer im Sitzen ruhig wirkt, wird leicht unterschätzt. Machen Sie deutlich, dass Sie für viele Tätigkeiten Pausen brauchen oder sie gar nicht mehr allein schaffen. Auch psychische Belastungen wie Ängste oder eine Depression sollten zur Sprache kommen, mehr dazu im Beitrag Herzschwäche und Depression. Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Widerspruch einlegen

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beiliegt, und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch. Begründen Sie, in welchen Bereichen Ihre Einschränkungen zu gering bewertet wurden, und legen Sie neue ärztliche Unterlagen bei.

Beratung und Unterstützung

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse. Auch Pflegestützpunkte, Sozialverbände und die Sozialdienste der Kliniken helfen bei Antrag und Widerspruch. Für ältere Menschen mit Herzschwäche sind weitere Besonderheiten im Beitrag Herzschwäche im Alter beschrieben. Wer viel liegt, sollte außerdem auf die Haut achten, mehr dazu im Beitrag Dekubitus vermeiden.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ab wann gelten die Leistungen?
Leistungen werden in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Deshalb lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, auch formlos per Telefon oder Brief. Die Unterlagen können nachgereicht werden.
Wer darf bei der Begutachtung dabei sein?
Sie können eine Vertrauensperson hinzuziehen, etwa Angehörige oder eine Pflegeperson. Das ist sinnvoll, weil Betroffene ihre Einschränkungen oft unterschätzen oder an einem guten Tag besser wirken. Die Begleitperson kann ergänzen, wie der Alltag wirklich aussieht.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie die Punkte und begründen Sie, wo Ihre Einschränkungen zu gering bewertet wurden. Unterstützung bieten Pflegestützpunkte und Sozialverbände.